Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
LiNDENBERGER Container- und Entsorgungsservice GmbH
Carl-Zeiss-Straße 10
71642 Ludwigsburg
Vertreten durch:
Robert Lindenberger, Melanie Lindenberger, Marcel Lindenberger
Kontakt:
Telefon: | 07141 / 55804 |
E-Mail: | info@lindenberger-entsorgung.de |
Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtgericht Stuttgart
Registernummer: HRB 204658
Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE251123511
Quelle: http://www.e-recht24.de
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Urheberrecht
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Datenschutzerklärung
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Geschäftsbedingungen
- Das Aufstellen der Container auf öffentlichen Verkehrsflächen erfordert eine Ausnahmegenehmigung, die der Auftraggeber beim Amt für öffentliche Ordnung einholen muss. Bei Nichtein- haltung dieser Vorschrift muss der Auftraggeber mit einem Bußgeldverfahren
- Der Auftraggeber bestimmt den Standort der Bei Aufstellung der Container durch die Firma Lindenberger auf öffentlichen Straßen, Plätzen oder Gehwegen ist der Auftraggeber ver- pflichtet, diese entsprechend zu sichern (beleuchten, begrenzen siehe StVO § 17 und § 32). Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die sich daraus ergebenen Folgen.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, für eine einwandfreie Zufahrt zu dem jeweiligen Grundstück zu
- Der Auftraggeber haftet für jegliche Schäden, die durch die Fahrzeuge oder Container der Firma Lindenberger bei der Zu- und Abfahrt zum Grundstück an Gehwegen, Hofeinfahrten, Straßen- begrenzungen o. ä. verursacht Der VP ist seinerseits verpflichtet auf Bodentauglichkeit bw Bodenverhältnisse hinzuweisen z.B. Kabelschächte, Versorgungsleitungen, sonstige Erdleitungen oder Hohlräume bzw. Absenkungen.
Bei spezieller Anforderung an die Bodenbeschaffenheit sind diese der Fa. Lindenberger mitzuteilen und entsprechend Unterlegplatten zu verwenden. Die Kosten bzw. die erforderlichen Lasttragplatten sind vom Kunden zu erfüllen.
- Die Container müssen so geladen sein, daß ein einwandfreier Transport auf öffentlichen Straßen gewährleistet
Das zulässige Füllgewicht (max. 7 t) darf nicht überschritten werden. Für eingeklebten oder eingefrorenen Müll kann bei Entleerung keine Haftung übernommen werden. Die Reinigung solcher Mulden werden dem Auftraggeber gesondert berechnet.
- Für den Inhalt der Container haftet der Auftraggeber. Container, welche zur Müllverbrennungsanlage gefahren werden, dürfen nur mit brennbaren Materialien beladen werden. Folgende Abfallstoffe sind ausgeschlossen: Leicht entzündbare oder explosive Stoffe oder Abfälle, sperrige Abfälle (max. Länge 1,00 m, Ø 15 cm), Autoreifen, sämtliche Flüssigkeiten, Abfallstoffe, die wegen ihres hohen Säuregehaltes die Müllverbrennungsanlage gefährden oder die Rauchemissionen ungünstig beeinflussen, brennende oder glühende Abfälle.
Container, welche zu einer Deponie gefahren werden, dürfen keine chemischen, ölhaltigen, giftigen oder Grundwasser gefährdenden Abfälle enthalten. Der Auftraggeber bestätigt, dass sich in den Containern nach pflichtgemäßer Prüfung, keine Sondermüllabfälle befinden. Diese Sonderabfälle können erst nach Rücksprache mit der Firma Lindenberger gesondert zu einer Sondermüllbeseitigungsanlage abtransportiert werden.
Für Schäden, sowie evtl. entstehende Mehrkosten bei Falschbeladung der Container haftet der Auftraggeber.
- Für Beschädigungen an den Containern durch Bagger oder sonstige Geräte und durch Brand sowie für Brandfolgeschäden haftet der Auftraggeber. Schäden sind der Firma Lindenberger unverzüglich zu
- In den Entsorgungskosten sind Vorauslagen und Bearbeitungskosten
- Zahlungsbedingungen: sofort nach Rechnungserhalt rein Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ludwigsburg.